100.000-Dächer-Solarstrom-Programm:

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Antragsberechtigte:
Privatpersonen (inkl. Vereine und private Stiftungen); freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Antragsunterlagen:
Kreditinstitut nach eigener Wahl; Hausbank

Weitere Informationen:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt/Main
Internet: www.kfw.de
Infotelefon: 069/74310 oder die Hotline der KfW zum Ortsgespräch: 0180/1335577

Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer installierten Spitzenleistung von ca. 1kW peak. Mit finanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für die Messeinrichtungen sowie Planungskosten. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen (Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind) und gebrauchte Anlagen.

Art und Höhe der Förderung:
Zinsverbilligtes Darlehen.

Förderbetrag:
Bis 5 kWp installierte Leistung bis zu 12.825 DM je kWp, der darüber hinausgehende Leistungsanteil bis zu 6.413 je kWp. Die Stromerzeugung und Stromeinspeisung mittels der
im Kreditantrag genannten Photovoltaikanlage allein führt nicht zu einer Eingruppierung als gewerblicher Antrag-steller im Sinne des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms.

Förderhöchstbetrag:
I. d. R. 500.000 EURO.

Kreditlaufzeit:
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.

Zinssatz:
Der Zinssatz des Kredites wird zum Zeitpunkt der Kreditzusage festgelegt. Der geltende Nominalzinssatz wurde heute von der KfW mit 1,9% angegeben.

Kombinierbarkeit / Kumulierbarkeit:
Mittel aus dem 100.000-Dächer-Programm sind grundsätzlich mit Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar. Der Finanzierungsanteil vermindert sich um den Betrag, der aus anderen öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wird.

Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie über ihre Bank oder Sparkasse


[Quelle:
Kreditanstalt für Wiederaufbau]

 

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