Antragsberechtigte:
Gefördert werden alle Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
(z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen
Rechts).
Antragsunterlagen:
Für Unternehmen:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt/Main
Für Privatpersonen:
Kreditinstitut nach eigener Wahl, Hausbank
Internet: www.kfw.de
Infotelefon: 069/74310 oder die Hotline der KfW zum Ortsgespräch: 0180/1335577
Förderfähige Anlagen:
Klimaschutzinvestitionen in Wohngebäuden sowie Errichtung von Passivhäusern. Im Einzelnen können
finanziert werden
1) Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung, u. a. die
Installation von solar-unterstützter Nahwärmeversorgung einschließlich der damit verbundenen Maßnahmen.
2) Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien, und zwar u. a.
die Installation von solarthermischen und Photovoltaik-Anlagen.
Art und Höhe der Förderung:
Zinsvergünstigte Darlehen.
Kreditbetrag:
Unmittelbar durch die Maßnahmen entstandene Aufwendungen können bis zu 100% finanziert werden.
Kredithöchstbetrag:
I. d. R. bei max. 5 Mio. EURO.
Kreditlaufzeit:
Maximal 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Zinssatz:
Die Zinssätze liegen unter Kapitalmarktniveau und werden bei Zusage durch die KfW für die ersten 10 Jahre
festgelegt. Dabei kommt der jeweils günstigere Zinssatz zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW oder
zum Zeitpunkt der Zusage durch die KfW zur Anwendung. Danach wird der Zinssatz neu bestimmt.
Kombinierbarkeit / Kumulierbarkeit:
Die Kombination mit weiteren öffentlichen Mitteln für die im CO2-Programm geförderten Maßnahmen
ist möglich.
Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie über ihre Bank oder Sparkasse
[Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau]