KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien:

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Antragsberechtigte:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen

Antragsunterlagen:
Bundesamt für Wirtschaft
Referat 414 / 415
Frankfurterstr. 29-31
65760 Eschborn/Ts
Telefon: 06196/908-625
Telefax: 06196/908-800
Email: solar@bafa.de
Internet: www.bafa.de

Förderfähige Anlagen:
1. Solarkollektoranlagen (Solarkollektoranlagen mit Energieeinsparung)
2. Heizungsmodernisierung (nur in Kombination mit Solarkollektoranlagen)
3. Photovoltaikanlagen (Programm "Sonne in der Schule").

Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).

Förderbetrag:
Zuschuß 250 DM für Flachkollektoranlagen je m² errichteter Kollektorfläche bis max. 100 m² und 325 DM für Vakuumröhrenkollektoren je m² errichteter Kollektorfläche bis 75 m² ; 100 DM je m² erweiterter Kollektorfläche. Photovoltaikanlagen pauschal 6.000 DM je Einzelanlage (Programm "Sonne in der Schule").

Förderhöchstbetrag:
50.000 DM


Wie erfolgt die Antragstellung ?
Antrags- und Bewilligungsbehörde für Zuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft (BAW), Frankfurter Straße 29-31, 65760 Eschborn, Internet: http://www.bawi.de, Telefon 06196/4040, Fax 06196/94226. Anträge können per Internet, Fax oder vom BAW direkt angefordert werden.

Die Darlehen werden von der KfW über Kreditinstitute zur Verfügung gestellt, wobei dem Investor die Wahl des Kreditinstituts freisteht.

Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie über ihre Bank oder Sparkasse


[Quelle:
Kreditanstalt für Wiederaufbau]

 

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